Rechtspolitik

Die im Justizbereich vor uns liegenden Aufgaben sind sehr umfangreich und breit gefasst. Sie reichen im Großen von Reform des Justizwesens bis hin zum beispielsweise zum Schutz von Kindern, Frauen und Männern vor häuslicher Gewalt.

In Sachsen-Anhalt leisten 20 Frauenschutzhäuser mit 125 Plätze für Frauen und 170 Plätzen für Kinder eine wichtige und gute Arbeit. Diese Arbeit ist in erster Linie Dank des haupt- und auch ehrenamtlichen Engagements möglich, dass viele hier leisten. Frauen, die Schutz und Hilfe suchen, befinden sich in Krisensituation, sind meist traumatisiert und hilflos. Besonders schwierig wird die Situation, wenn Kinder mit betroffen sind. In den letzten 15 Jahren wurden ca. 15 bis 20 Millionen Euro eingespart. Doch zu welchem Preis? Frauenschutzhäuser müssen ausreichend und auskömmlich finanziert werden. Nur so kann es gelingen, Gewaltkreisläufe zu durchbrechen und ein Leben ohne Gewalt zu ermöglichen. 

Wir haben eine Rechtsprechung, deren Unabhängigkeit verfassungsrechtlich verbürgt ist. Das ist ein sehr hohes Gut und ein wesentliches Moment unseres Rechtsstaates. Hinzu kommt, dass wir qua Grundgesetz einen Justizgewährleistungsanspruch haben. Man könnte meinen, dass diese beiden Punkte Selbstverständlichkeiten sind. Das Vertrauen in den Rechtsstaat wird durch überlange Verfahrensdauer erschüttert und auch durch den Eindruck bzw. die Tatsache, dass unsere Justiz nicht mit dem erforderlichen Personal ausgestattet ist. Das ist für den sozialen Frieden eine Gefahr, die nicht zu unterschätzen ist. Wir haben in der letzten Wahlperiode sehr viel und sehr intensiv über die Situation der Justizvollzugsbediensteten beraten. Die bisherige Lösung des Personalmangels hieß Schließung von Justizvollzugsanstalten. Darüber sollten wir jedoch nicht einmal nachdenken! Die Schließung von Gerichtsstandorten ist keine Lösung für Personalmangel. Unsere derzeitige Gerichtslandschaft ist sinnvoll und sollte so erhalten bleiben.

Aktuelle Beiträge zur Rechtspolitik

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, ich beginne mit einem Zitat: „Im Jahr 2019 feiern Juden in Deutschland an Jom Kippur in ihrer Synagoge und sie müssen um ihr Leben fürchten – 75 Jahre nach der Schoa.“ „Dafür schäme ich mich – auch dem Letzten muss nun klar sein: Deutschland hat ein Antisemitismus- und Rechtsextremismusproblem.“ „Es geht nun darum, deutlich zu machen, wofür unser Land steht – für den uneingeschränkten Schutz jüdischen Lebens, daran darf es nicht den geringsten Zweifel geben.“ Dies sind die Worte unseres Ministerpräsidenten kurz nach dem schrecklichen Attentat in Halle im Oktober des letzten Jahres. Zitiert durch die ZEIT. Die Welt hat an diesem und den Folgetagen auf uns geschaut und es war gut und richtig, genau so deutlich ein Zeichen gegen Antisemitismus und Rechtsextremismus zu setzen. Herr Ministerpräsident, Sie haben an dem Tag und mit diesen Worten Verantwortung übernommen. Sachsen-Anhalt und auch die jüdischen Gemeinden weltweit können und müssen erwarten, dass sie diesen Worten auch Taten folgen lassen. …und damit bin ich auch schon mitten in der von uns für den heutigen Tag beantragten Aktuellen Debatte: Wir haben es beim Fluchtversuch des rechtsterroristischen Attentäters von Hall primär mit einem politischen Versagen auf mehreren Ebenen zu tun und damit meine ich ausdrücklich auch Sie, Herr Ministerpräsident! Zu den Fakten: Das furchtbare Attentat am 9. Oktober 2019 in Halle war der Versuch eines Massenmordes an Juden am Jom Kippur, dem höchsten jüdischen Feiertag. Der Rechtsextremist Stephan B. versuchte, in die Synagoge im Paulusviertel einzudringen, um dort versammelte Personen zu töten. Nachdem ihm dies auch mit Waffengewalt nicht gelungen war, erschoss er vor dem Gebäude eine Passantin und kurz darauf den Gast eines Döner-Imbisses. Auf seiner Flucht verletzte er zwei Personen durch Schüsse und wurde schließlich von zwei Streifenbeamten festgenommen. Datum, Ziel und die antisemitischen Motive der Tat hatte er kurz zuvor im Internet bekanntgegeben. Die Tat übertrug er per Helmkamera als Live-Streaming. Das furchtbare Attentat am 9. Oktober 2019 in Halle, welches zwei Menschen das Leben kostete und einen Tatverdächtigen in die Öffentlichkeit brachte, der seine Tat völlig unentdeckt vom Verfassungsschutz vorbereiten und durchführen konnte, macht deutlich, wie groß das Problem des Rechtsextremismus in Sachsen-Anhalt, in Deutschland ist. Stephan B. wurde nach seiner Festnahme in der JVA Halle, Roter Ochse inhaftiert. Am 30. Mai 2020 gegen 13:50 Uhr kletterte er vom Freistundenhof aus über einen 3,40 Meter hohen Zaun in den Innenbereich der Anstalt, betrat ein weiteres Gebäude und suchte dort viele Minuten lang unbeaufsichtigt nach einem Ausgang. Der Fluchtversuch misslang. Die Anstalt informierte das Justizministerium erst am 2. Juni 2020 über den Vorfall. Die eigentliche Frage, die sich seit diesem Pfingstsamstag stellt, ist: War der Fluchtversuch ein nicht ungewöhnlicher Vorfall in einem Gefängnis, die Verkettung unglücklicher Umstände – quasi ein Unfall, oder haben wir es mit einem Vorfall zu tun, der verhinderbar gewesen wäre. Für meine Fraktion sage ich hier ganz deutlich, dieser Fluchtversuch steht nach unserer Einschätzung am Ende einer Kette von Fehlverhalten, Versäumnissen und einem völligen Desinteresse der Verantwortlichen. Fehlverhalten und Desinteresse sehen wir vor allem bei der Hausspitze des Ministeriums der Justiz und Gleichstellung. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,für die Öffentlichkeit mag es merkwürdig sein, aber es war selbstverständlich überfällig, dass die erste politische personelle Konsequenz den Staatssekretär traf. Er war nach Innen für die Unterbringung des Rechtsterroristen Stephan B. in der U-Haft verantwortlich. Der Staatssekretär ist wahrlich kein Sündenbock.  Die Ministerin wiederum muss sich und uns die Frage beantworten, warum sie sich blind auf die Aussagen des Staatssekretärs verlassen hat.  Augenscheinlich ohne Kontrolle. Nach außen trägt sie selbstverständlich die Verantwortung. Es ist auch Ihre Verantwortung, Frau Ministerin, dass wir als Parlament nur kleckerweise von dem Fluchtversuch informiert wurden. Und Frau Ministerin, es ist für mich im höchsten Maße befremdlich, dass die Rechtspolitiker*innen der Koalition exklusiv durch Sie in einer Videokonferenz informiert wurden. Sie haben eine Informations- und Auskunftspflicht gegenüber dem gesamten Parlament! Zum anderen steht bereits jetzt fest, dass die Fachaufsicht im konkreten Fall auf ganzer Linie versagt hat! Es ist augenscheinlich, dass der Attentäter von Halle mit seiner Unterbringung im Roten Ochsen in Halle, für das Justizministerium ab einem bestimmten Punkt nicht mehr von Interesse war. Es macht den Anschein: „Mit dem Wegschluss aus dem Sinn!“ Man hatte die Verantwortung nach unten delegiert. Es wurden keine Berichte verlangt. Es gab keine Berichterstattungsverlangen. Es wurde nicht gefragt, ob der Vollzug der mit der Sicherheitsverfügung verbundenen Maßnahmen tatsächlich personell realisierbar und möglich war. NICHTS. …und ich hoffe sehr, dass das Gerücht, dass über den Domplatz hinaus zu hören ist, der zuständige Abteilungsleiter verbringe nur zwei von drei Wochentagen in Sachsen-Anhalt nicht der Wahrheit entspricht. Denn das wäre aus meiner Sicht angesichts seiner Aufgabe völlig unangemessen! Die Frage, warum Stephan B. sich in der U-Haft im Roten Ochsen und nicht in Burg/ Madl befand, wurde im Rechtsausschuss mit der Einschätzung abgetan, dass beide Anstalten die gleichen Sicherheitsstandards haben. Wie absurd! …und das kann jedes Mitglied des Rechtsausschusses wahrlich besser und anders einschätzen. Da stellt sich die Frage, mit welchem Leichtsinn und mit welcher verantwortungslosen Risikobereitschaft hier eingeschätzt und gearbeitet wurde. Wenn dann auch noch zu hören ist, dass die Entscheidung für Halle entgegen einer Empfehlung des Innenministeriums erfolgt sein könnte, weil die Verlegung nach Burg einer „Majestätsbeleidigung“ des damaligen Anstaltsleiters gleichgekommen wäre, kann ich nur fragen: Wo leben wir denn??? Welche Kriterien waren und sind für derartige Entscheidungen eigentlich ausschlaggebend? Fand überhaupt sinnvollerweise eine Abwägung statt? …und man stelle sich vor, dass im Jahr 2020 am Ende einer vorgeschriebenen Informationskette bei besonderen Vorkommnissen in unseren Gefängnissen ein empfangsbereites Fax steht. Frau Ministerin, als Fraktion halten wir Ihnen zu Gute, dass Sie sich im Rechtsausschuss und auch in der Öffentlichkeit entschuldigt haben. Glaubhaft entschuldigt. Jetzt erwarten wir von Ihnen nur noch und ausschließlich Transparenz und die deutliche Bereitschaft zur Aufklärung des Vorfalls. Insofern haben Sie Ihre Zukunft in der Landesregierung selbst in der Hand und es gilt vor allem: Vertrauen zurück zu gewinnen. Eine öffentliche Entschuldigung des Ministerpräsidenten oder überhaupt ein Wort zum Fluchtversuch ist bis heute nicht zu hören gewesen. Kein Bedauern. Keine Zusicherung - aufzuklären. Nichts. Spätestens als aus der CDU-Fraktion die ersten negativen Stimmen zum Staatssekretär zu hören waren, hätte sich der MP zu Wort melden müssen. Nichts. Ist es die Angst vor der eigenen Fraktion? Herr Ministerpräsident, Sie ließen etwas laufen, was ein Ministerpräsident nicht laufen lassen darf! Dabei geht es mir nicht um die öffentlich diskutierte Personalrochade und den Umstand, dass möglicherweise jemand aus Ihren Reihen mit einem Posten belohnt werden soll, der allen Ernstes das „Nationale wieder mit dem Sozialen versöhnen“ will. Nein, ich erinnere Sie an Ihr eigenes Zitat, das ich zu Beginn meiner Rede benannt habe. Daran werden Sie gemessen. Zu Recht. Sie haben die Verpflichtung übernommen, persönlich für einen „uneingeschränkten Schutz jüdischen Lebens“ zu stehen. Ich frage Sie daher, wann haben Sie sich das letzte Mal über die U-Haft des Rechtsterroristen von Halle berichten lassen? In welcher Regelmäßigkeit taten Sie das? Welchen Beitrag leisten Sie bei der Aufklärung möglicher struktureller Defizite im Strafvollzug? Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, ja, wir haben ein strukturelles Problem in unseren Gefängnissen. Im Rechtsausschuss haben wir an mehreren Stellen darauf hingewiesen: Wir sind im negativsten Sinne „Spitze“ bei der Anzahl der Suizide in den Gefängnissen des Landes. Wir gehören zu den Ländern, die die geringste Arbeitsquote im Vollzug haben. Wir haben die wenigsten Lockerungen im Vollzug. Wir streichen nach und nach Bildungsangebote, die ein wesentliches Moment bei der Resozialisierung spielen. Unsere Jugendarrestanstalt hat seit fast einem halben Jahr keinen eigenen Anstaltsleiter. Wir wissen seit Jahren, dass der Altersdurchschnitt im Vollzug überdurchschnittlich hoch ist und der Krankenstand entsprechend ebenfalls. Wir haben insgesamt daher täglich zu wenige Bedienstete im Allgemeinen Vollzugsdienst. …und Insider wissen, dass diese Liste noch fortgeführt werden kann. Das sind alles hausgemachte Probleme – teilweise bereits aus vergangenen Legislaturperioden, an denen Sie, Herr Ministerpräsident übrigens in vorhergehenden Regierungen mitgewirkt haben.Ich ziehe den Hut vor den Bediensteten in unseren Gefängnissen, die auf Basis dieser Bedingungen täglich ihren Job machen und danke ihnen dafür. Ihr Berufsstand hat selbstverständlich auch durch die aktuelle Diskussion an Ansehen verloren. Doch es gibt sie noch, die jungen Menschen, die mit voller Überzeugung im Gefängnis arbeiten wollen. Ich kenne selbst eine junge Frau, die nach einem Praktikum beim Landesverband für Resozialisation hochmotiviert für diesen Beruf ist. Es liegt jetzt an uns, diese Motivation nicht zu ersticken. Sowohl bei Berufsanfänger*innen als auch bei langjährigen Bediensteten. Das heißt dann aber auch, Entscheidungen zu treffen. In Ihrem Koalitionsvertrag steht, dass Sie einen Drei-Standortvollzug für Sachsen-Anhalt wollen. Dann vollziehen… Weiterlesen

Meine Rede zur Aktuellen Debatte: Gefährdung der Meinungsfreiheit in Sachsen-Anhalt und Deutschland entschlossen entgegentreten (AfD-Fraktion): Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz besagt: „Jeder und jede hat das Recht, seine und ihre Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Beim ersten Lesen der von Ihnen beantragten Aktuellen Debatte fiel mir zunächst das Berliner Urteil bzgl. der Politikerin Renate Künast ein. Ich möchte nicht wiederholen, welche Äußerungen aus Sicht des Gerichtes unter die Meinungsfreiheit fallen. Nur so viel: genau wie viele Kolleginnen und Kollegen war auch ich über dieses Urteil erschüttert. Was mir jedoch Mut macht, ist der breite öffentliche Widerspruch. Der Widerspruch und die vielfache Distanzierung von der Einschätzung des Gerichts. Das ist gut und wichtig, denn das zeugt für eine bestehende Sensibilität in unserer Gesellschaft, die für sich diese Einschätzung des Gerichts ausdrücklich nicht teilt. Das macht Hoffnung. Aber, es ist ebenfalls absurd zu meinen, dass jede Meinungsäußerung der Meinungsfreiheit unterliegt. Nein, das tut sie nicht und das ist auch gut so. Meinungsfreiheit hat deutliche Grenzen. So bei der Verletzung der Würde, bei Volksverhetzung oder Verfassungswidrigkeit Und es ist gut und richtig, dass in unserem Land niemand straffrei behaupten darf, dass der Holocaust nicht stattgefunden hat. Meinungsfreiheit heißt allerdings auch nicht, dass ein Widerspruch zum Gesagten nicht zulässig ist. Man darf also Meinungsfreiheit nicht mit der Vorstellung verwechseln, dass man manche Aussage nicht widerspruchslos tätigen kann. „Das Grundgesetz schützt die Meinungsfreiheit als elementares Grundrecht und Schutzrecht der Bürger*innen gegenüber dem Staat. Aber es schützt nicht vor Widerspruch.“ An dieser Stelle teile ich ausdrücklich diese Sätze aus dem Redebeitrag meiner Kollegin Janine Wissler im Hessischen Landtag vom 31.10.2019 – anlässlich einer durch die AfD-Fraktion beantragten Aktuellen Stunde zur Meinungsfreiheit. Gehen Sie davon aus, dass es immer Widerspruch aus den Reihen der Demokrat*innen geben wird, wenn Sie Ihre menschenfeindlichen, frauenfeindlichen und homophoben Äußerungen hier und anderswo tätigen. Wir haben in unserem Land kein Problem mit einer gefährdeten Meinungsfreiheit Das Recht auf Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Grundgesetz ist vor allem ein Schutzrecht gegen den Staat. Darum geht es vorliegend meines Erachtens nicht. Ich sage auch ausdrücklich, dass wir als LINKE die These, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland gefährdet sei, nicht teilen. Wir haben ein ganz anderes Problem in unserem Land, das zugleich eine erhebliche Gefahr für unsere Demokratie darstellt. Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass Politikerinnen und Politiker, Journalistinnen und Journalisten oder auch Frauenrechtlerinnen beleidigt und bedroht werden können. Morddrohungen und Morde gegenüber und an engagierten Menschen in Deutschland sind der Sargnagel für unsere Demokratie. Sie verbreiten Angst und Schrecken und genau das soll auch ganz bewusst geschehen. Menschen sollen mundtot gemacht werden. Doch an die AfD Fraktion gerichtet sage ich deutlich: wir werden uns nicht mundtot machen lassen. Wir werden nicht weichen, wenn Sie Menschenrechte mit Füßen treten! Wir werden selbstverständlich weiter widersprechen. Ihr vermeintliches Eintreten für die Meinungsfreiheit ist in Wirklichkeit nichts anderes als der Versuch, letztendlich die Meinungshoheit zu erlangen. Besonders absurd ist die von Ihnen eingebrachte Aktuelle Debatte vor dem Hintergrund, dass Sie selbst massiv versuchen, die Meinungsfreiheit in Deutschland einzuschränken, indem sie Fragen von Journalist*innen abbügeln, abqualifizieren und nicht beantworten. Sie von der AfD haben somit eine äußerst selektive Haltung zur Meinungsfreiheit. In der Begründung zur AD steht der aus Ihrem Mund zu hörende, entlarvende Satz: "Der Raum des Sagbaren darf von linksliberalen Tugendwächtern nicht weiter eingeschränkt, er muss ganz im Gegenteil endlich wieder erweitert werden." Fakt ist ja wohl, dass von der AfD selbst der Raum des Fragbaren eingeschränkt wird - und den muss man tatsächlich endlich wieder erweitern. Fakt ist, dass auch der Abbruch eines ZDF-Interviews durch Herrn Höcke unlängst zeigte, wie man es bei der AfD mit Meinungsfreiheit so hält …  Und das ist nur die Führungsebene ... Wenn es um die Verteidigung von Grund- und Menschenrechten geht, bin ich übrigens sehr gerne eine „linksliberale Tugendwächterin“ und weiß viele meiner Kolleg*innen hier im Hause an meiner Seite. Als Fraktion DIE LINKE unterstützen wir daher auch ausdrücklich den Aufruf von vielen Journalistinnen und Journalisten und Medienschaffende aus Deutschland – auch aus Sachsen-Anhalt, der unter dem Titel „Schützt die Pressefreiheit!“ zu Protesten gegen den nun verbotenen Naziaufmarsch am morgigen Tag in Hannover und Maßnahmen zum Schutz der Pressefreiheit aufruft. Wir zeigen uns mit den von Hass und Drohungen betroffenen Journalist*innen und Medienschaffenden solidarisch und unterstützen ausdrücklich ihre Forderungen u.a. gegenüber den Medienanstalten und den Sicherheitsbehörden. Der unwürdige Umgang mit Markus Decker anlässlich der merkwürdigen Pressekonferenz der AfD zur klugen Entscheidung des Rechtsausschusses zur Abwahl des Vorsitzenden Brandner ist ein beredtes Beispiel für den Umgang der AfD mit Medien. Das war nicht unsouverän, das war deutlich feindlich und im Übrigen auch unanständig und peinlich. Aber weiter zu Ihrem Antrag: Nun stehen die vom MDR beauftragte Umfrage von Infratest Dimap und die darin enthaltenen Zahlen im Raum. ¼ der Ostdeutschen meint, dass sich die Möglichkeit der freien Meinungsäußerung verschlechtert hat. Eine zweifelsohne zu hinterfragende Zahl. Doch an dieser Stelle kann ich auf die Debatte am Mittwoch zur Einsetzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses verweisen. Auch beim Thema „Meinungsfreiheit“ spielt die AfD als eigentliche „Brandstifter Feuerwehr“, feuert sie doch selbst regelmäßig „mit Hass und Hetze“. Sie sind keine glaubwürdigen Verteidiger der Meinungsfreiheit, die Sie regelmäßig mit Füßen treten! Und daher möchte ich an dieser Stelle an Artikel 1 unseres Grundgesetzes erinnern: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Dass er als Antithese zur Hölle der faschistischen Diktatur geboren worden ist, zeigt der zweite Satz, den mitzulesen oft vergessen wird: „Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“  Wenn man das Interview-Buch mit Herrn Höcke liest, bekommt man ein Gefühl dafür, was im geistigen Schoß der Partei alles ausgebrütet wird, die hier Rechtsaußen in diesem Saal sitzt. Ein Beispiel: „In der erhofften Wendephase stünden uns harte Zeiten bevor, denn umso länger der Patient die drängende Operation verweigert, desto härter werden zwangsläufig die erforderlichen Schnitte sein.“ Der gleichgesinnte Interviewer wirft ein, schon Hegel habe gewusst, dass brandige Glieder nicht mit Lavendelwasser kuriert werden könnten. Darauf der Interviewte: Eine neue politische Führung wird dann schwere moralische Spannungen auszuhalten haben (…), die ihrem eigentlichen moralischen Empfinden zuwiderlaufen.“ Und an anderer Stelle: „Aber die deutsche Unbedingtheit wird der Garant dafür sein, dass wir die Sache gründlich und grundsätzlich anpacken werden. wenn einmal die Wendezeit gekommen ist, dann machen wir Deutschen keine halben Sachen. Dann werden die Schutthalden der Moderne beseitigt, denn die größten Probleme von heute sind ihr anzulasten.“  So spricht der Fraktions- und Landesvorsitzende der AfD in Thüringen. Nicht etwa in einem fakemäßig verstümmelten Zitat, sondern in einem ungekürzten, über knapp 300 Seiten laufenden Interview, das ankündigt, nicht Äußerungen über ihn, sondern von ihm zu publizieren. Originalton blaubraun also. Ungekürzt und unzensiert. Hier lese ich die tatsächliche Gefahr für unsere freiheitliche Gesellschaft und unsere Demokratie. …und noch eine höchstpersönliche Meinung von mir an die AfD-Fraktion gerichtet: Wenn einer Ihrer Kollegen einem Kollegen einer anderen Fraktion „Klappe“ zuruft, hat das Nichts mit Meinungsfreiheit zu tun. Das zeugt einzig und allein dafür, dass ihm jegliche Kinderstube fehlt und er sich hier im hohen Hause peinlich verhält! Abschließend möchte ich an dieser Stelle noch einmal meine Kollegin aus dem hessischen Landtag - Janine Wissler - zitieren:  „Die AfD verteidigt nicht die Meinungsfreiheit, sie bedroht sie, indem sie Kritiker*innen auch juristisch mundtot machen möchte und jede Kritik als Angriff auf ihre Meinungsfreiheit auslegt. Das ist ein Manipulationsversuch und eine Täter-Opfer-Umkehr, auf die wir nicht hereinfallen dürfen." Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Es liegt erst einige Wochen zurück, dass ich Israel besuchte. Ich stand am Grab von Oskar Schindler und ich besuchte zum Zweiten Mal Yad Vashem und ging an der Gedenkstätte der Kinder durch den Raum, in dem die Namen der 1,5 Millionen jüdischen Babys, Kinder und Jugendlichen aufgerufen werden, die durch die Nazis im Zweiten Weltkrieg barbarisch ermordet worden. Und gerade an solchen Orten wird mir bewusst, wie sehr ich mich dafür schäme welche Sätze durch die Mitglieder der AfD in deutschen Parlamenten wieder gesagt werden und wieder weltweit zu hören sind. Ich möchte nicht, dass irgendwann meine Kinder oder Enkelkinder mich fragen, warum hast du geschwiegen, warum hast du nicht widersprochen und deswegen widerspreche ich weiter – laut und deutlich – auch wenn mich die Anfeindungen und Drohungen von rechts außen gruseln. Ich kann nur alle Menschen in unserem Land aufrufen und ermutigen ebenfalls zu widersprechen und dem gefährlichen Populismus von rechts keinen Glauben zu schenken. Weiterlesen

»Vertrauen in den Rechtsstaat muss hauptsächlich durch den Schutz von Opfern, aber auch durch eine intensive TäterInnenarbeit hergestellt werden. Nur ein solches Herangehen kann zu einem effektiven Opferschutz führen. So prüft DIE LINKE. Sachsen-Anhalt die Einrichtung einer Opferhilfestiftung, um schnell und möglichst ohne Barrieren in Notsituationen Hilfe zu leisten. Bestehende Hilfemechanismen müssen dringend hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft werden.« Dies ist eine Textpassage aus dem Wahlprogramm meiner Partei zu Landtagswahl 2016 und wir wollen dieses Versprechen heute mit unserer parlamentarischen Initiative einlösen. Im Fokus stehen heute die Rechte und die Unterstützung von Opfern von Kriminalität. Sehr geehrte KollegInnen der Koalitionsfraktionen, aber nicht nur in unserem Wahlprogramm findet man eine entsprechende Forderung mit dem Ziel der Verbesserung und Effektivierung von Opferschutz und Opferhilfe. Nein, auch der Koalitionsvertrag von CDU, SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN enthält eine entsprechende Passage. Und für jene unter Ihnen, die nicht jede einzelne Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag parat haben, haben wir es leicht gemacht und die entsprechende Formulierung in die Begründung unseres Antrages hineinformuliert. Wir sollten unsere klugen Ideen zusammentun und für Opfer von Kriminalität bessere Hilfen und Unterstützung gemeinsam und vor allem zügig realisieren! Wir haben in dieser Wahlperiode bereits einige Male über die Situation von Opfern gesprochen, bspw. bei der Debatte zur Situation von Frauen und Kindern in Frauenschutzhäusern oder der Debatte um die Zukunft der Rechtsmedizin, die einen wesentlichen Beitrag mit ihrer Arbeit in den Opferambulanzen leistet. Natürlich war und ist auch die Debatte um die Personalsituation in der Justiz in Sachsen-Anhalt ein wichtiger Baustein bei der Wahrung der Rechte von Opfern, aber eben auch bei der Wahrung von Vertrauen in den Rechtsstaat. Einige von Ihnen erinnern sich vielleicht auch noch daran, dass wir hier in diesem Hause bereits über die Einrichtung einer Opferhilfestiftung debattiert haben. Damals auf Antrag der in der Opposition befindlichen FDP-Fraktion. Dies war bereits in der 5. Wahlperiode und es waren vor allem fiskalische Gründe, die eine Einrichtung damals verhinderten. Das Zeitalter der „Schwarzen Null“ war keine gute Zeit für die Interessenvertretung von Opfern von Kriminalität. Doch, meine Damen und Herren, dies war kurzsichtig und politisch unklug! Gerade in einer Zeit, in der die soziale Spaltung einer Gesellschaft zu einem Vertrauensverlust in Politik, Demokratie und Rechtsstaat führen, müssen uns die Interessen von Menschen, die unsere Hilfe brauchen, besonders wichtig sein! Und wir müssen im Besonderen dafür Sorge trage, dass niemand durch das oft grobmaschige soziale Netz fällt… Werden schwerwiegende Straftaten und deren Folgen öffentlich diskutiert, ist nicht selten zu hören, dass „Täterschutz vor Opferschutz geht und dass sich mit der Schuld des Täters mehr beschäftigt wird als mit dem Opfer und seiner Situation.“ Mir liegt es fern, die Rechte von Tätern einzuschränken oder gar gegen den Resozialisierungsgedanken, der dem Strafvollzugsgesetzbuch innewohnt, zu reden. Im Gegenteil: ich vertrete die Ansicht, dass gute Arbeit mit Tätern ein wesentlicher Beitrag zum Opferschutz ist. Zudem müssen wir auch konstatieren, dass in Sachen Opferschutz in den letzten Jahrzehnten viel geschehen ist. Seit 1976 gibt es das Opferentschädigungsgesetz, seit 1986 die Möglichkeit der Zulassung der Nebenklage. Es gibt seit 1998 den Opferanwalt auf Staatskosten; 2004 wurden die Informationsrechte von Opfer erweitert; 2017 wurde die psychosoziale Prozessbegleitung eingeführt und wir stehen (hoffentlich) kurz vor einer Reform des Opferentschädigungsrechtes, das im Rahmen der parlamentarischen Beratungen noch Verbesserung finde sollte. Das ist nicht wenig, um Rechte und Interessen von Opfern schwerer Kriminalität zu wahren. Doch im konkreten kann es eben doch sein, dass Menschen durchs Netz fallen und damit zum zweiten Mal zum Opfer und ggf. zum zweiten Mal traumatisiert werden. Ein erster - immer wieder zu hörender - Kritikpunkt ist die Dauer der Verfahren. Damit ist der Strafprozess, aber auch das Verfahren über Entschädigungsleistungen gemeint. Für letztere Verfahren wäre übrigens eine gesetzlich fixierte Frist denkbar. Gleich nach der Verfahrensdauer kommt die Kritik an den hohen Hürden, die genommen werden müssen, um überhaupt Anspruch auf eine Opferentschädigung zu haben. Hier seien zwei Beispiele genannt: Wer den Täter nicht rechtzeitig anzeigt - häufig im Fall von häuslicher Gewalt - gefährdet seinen Anspruch. Wer sich vorhalten muss, sich selbst in Gefahr begeben zu haben, riskiert ebenfalls den Entschädigungsanspruch. Auch hier kommen nicht selten Fälle häuslicher Gewalt in Frage. Das ist meines Erachtens ein klarer Widerspruch zum Leitgedanken der Istanbul Konvention. Zudem bestehen zuweilen Bedenken bzgl. der Qualifikation der Gutachter. Im Zweifel wäre hier tatsächlich eine Clearingstelle eine sinnvolle Institution. Dies ist schon deshalb sinnvoll, weil auch mit der geplanten Reform auf Bundesebene der Nachweis der Tat und der Schädigungsfolgen nicht erleichtert wird. Ich möchte noch einmal auf den Phänomenbereich „Häusliche Gewalt“ zurückkommen: bei Ersttätern werden Opfern häufig auf den PRIVATKLAGEWEG verwiesen und das Ermittlungsverfahren eingestellt! Das signalisiert: du musst dich um dein Problem alleine kümmern. Ein öffentlich relevantes Problem ist dein Problem nicht. Das ist ein Signal mit fatalen Wirkungen bei den Opfern – gerade beim ersten Mal! Es ist ein wesentliches Moment des Opferschutzes, dass verlässlicher Schutz früh angeboten und auch tatsächlich umgesetzt wird. Opferhilfefonds Meine Ausführungen zeigen - bei allem Reformwillen - es gibt Lücken im System und es gibt Opfer von Kriminalität, die erleben, dass sie der Staat allein lässt. Das kann im Einzelfall für Opfer und ihre Angehörigen dramatisch sein und es erschüttert Vertrauen in den Rechtsstaat. Deshalb ist es unserer Fraktion ein besonderes Bedürfnis, unser Wahlkampfversprechen umzusetzen und es ist gut, dass sich auch die Koalitionsfraktionen auf diesen Weg machen. Lassen Sie uns dieses so wichtige Instrument gemeinsam ins Leben rufen. Finanzierung Herr Fricke von der Volksstimme hat in seinem Kommentar am Montag richtigerweise festgestellt, dass es dabei noch einige Hausaufgaben zu erledigen gibt. Das ist korrekt. Auch unser Antrag hat noch nicht alle Antworten auf die Fragen, die es in der Umsetzung zu beantworten gilt. So ist eine wesentliche Frage, woher das Geld für den Opferhilfefonds herkommen soll. Die Koalitionsvereinbarung hat hier eine Idee, die wir gern aufgegriffen haben, die aber eben auch nicht ganz ohne Hürden ist. Wir sehen in den Geldbeträgen gemäß § 153a StPO eine Finanzierungsquelle. Zu klären ist, wie dies rechtlich umsetzbar ist, ohne in die richterliche Unabhängigkeit einzugreifen. Korrekt ist auch, dass von den insgesamt ca. 4,5 Millionen Euro, die jährlich auf diese Weise an Vereine und Verbände fließen, bei diesen dann letztendlich finanzielle Lücken entstehen. Doch auch jetzt ist es schon so, dass keiner von diesen fest mit diesem Geld rechnen kann, und die Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage hat auch gezeigt, dass vor allem große Stiftungen und Verbände außerhalb von Sachsen-Anhalt von diesen Geldern profitieren. Meines Erachtens ist es an der Zeit, eine befristete Lösung zu finden, um Kriminalitätsopfern in Sachsen-Anhalt konkret zu helfen. Lassen Sie uns hierfür gemeinsam die beste Lösung finden! Opferhilfebeauftragte/er Nun konnte ich der Volksstimme entnehmen, dass es bereits Überlegungen gibt, wie die Mittel eines Opferhilfefonds ausgereicht werden können. Lassen Sie uns auch hier zunächst im Ausschuss analysieren, wie Opfer von Kriminalität derzeit betreut werden und wer hierfür die geeignetste Stelle wäre. Unsere Fraktion schlägt für die Debatte die Installierung einer/s Opferhilfebeauftragten vor. Gern auch am Oberlandesgericht angesiedelt, um auch die Akzeptanz in der Richterschaft zu erhöhen. Die Institution der oder des Opferhilfebeauftragten ist in Deutschland bisher nicht etabliert. Wenn wir an Opferhilfe denken, fallen uns der Weiße Ring, die Mobile Opferberatung für Opfer rechter Gewalt und Frauenberatungsstellen, Interventionsstellen bzw. Frauenschutzhäuser ein. Doch ein Blick über den Tellerrand lohnt! Es gibt verschiedene Modelle in den Ländern. Opferschutzbeauftragte bei der Polizei, bei der Justiz oder unabhängige Opferschutzbeauftragte. Schauen Sie nach Nordrhein-Westfalen! Dieses Land hat seit 2017 eine Opferhilfebeauftragte, unabhängig und organisatorisch am Justizministerium angegliedert. Ein Blick in den ersten Jahresbericht über die eigene Arbeit lohnt. Von einer telefonischen Hotline, über schriftliche Kontaktaufnahmen bis zu persönlichen Gesprächen und Vermittlung von psychosozialer Prozessbegleitung ist alles möglich. Darüber hinaus wird die Beauftragte in Einzelfällen proaktiv tätig und informiert über sämtliche den Opfern zur Verfügung stehenden Rechte. Wichtigste Botschaft: die Beauftragte ist verlässliche Ansprechpartnerin für alle Opfer von Kriminalität. Die Darstellung der individuellen Tätigkeit ist beeindruckend und sie wirkt. Zudem vernetzt die Beauftragte sämtliche im Land in der Opferarbeit tätigen Institutionen. Diese Vernetzung ist für Opfer von nicht unwesentlicher Bedeutung. Sie erleichtert erheblich den Zugang zu Hilfeleistungen. Außerdem werden so sogenannten „weiße Flecken“ aufgedeckt. Lassen Sie uns bitte diese Möglichkeit diskutieren. Berichterstattung Wir fordern die Landesregierung schlussendlich auf, in den zuständigen Ausschüssen: im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration und im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung Bericht über ihre Aktivitäten zu erstatten. Vielen Dank für Ihre… Weiterlesen

Die Landesregierung will in Sachsen-Anhalt unbedingt einen Drei-Standort-Vollzug einführen. Bis jetzt deutet jedoch alles darauf hin, dass dieses Unterfangen scheitern wird. Viel wichtiger ist für uns jedoch die Umsetzung der Einzelunterbringungen, für die es ab 01. Januar 2025 einen Rechtsanspruch geben wird. Hierzu erklären unsere justiz- und rechtspolitische Sprecherin, Eva von Angern, sowie unser finanzpolitischer Sprecher, Swen Knöchel: Weiterlesen

Zu der vom Innenminister vorgesehenen und von der CDU-Landtagsfraktion befürworteten Nutzung von Haftkapazitäten in Vollzugsanstalten für Abschiebehaft erklärt die rechtspolitische Sprecherin Eva von Angern: Weiterlesen