Kosten für Bundeswehreinsatz im Harz dürfen Kommune nicht belasten
Die Bundeswehr hat der Stadt Wernigerode einen horrenden Kostenbescheid von 1,3 Millionen Euro für den Einsatz des Militärs beim Großbrand am Brocken geschickt. Dazu betont Eva von Angern, Fraktionsvorsitzende:
„Der Bundeswehr gilt unser aller Dank für den Einsatz gegen den Großbrand im Harz im Jahr 2024. Schon oft ist die Bundeswehr in Sachsen-Anhalt aktiv gewesen, um die Menschen im Land vor Bränden oder auch Flutkatastrophen zu schützen. Das ist auch genau der richtige Ansatz. Die Bundeswehr hat mit dem aktuell erfolgten Kostenbescheid an die Stadt Wernigerode jedoch jegliche Grenze überschritten.
Die Bundeswehr ist eine durch die Steuerabgaben aller Menschen im Land finanzierte Armee und keine private Rettungsorganisation, die infolge ihrer Einsätze dann Rechnungen verschicken soll. Dieser Ansatz ist grundlegend falsch. Die Stadt Wernigerode darf deshalb nicht alleine gelassen werden mit den Kosten von 1,3 Millionen Euro. Die Landesregierung muss einspringen und zwischen Kommune und Bundeswehr vermitteln. Sollte die Bundeswehr ihren Kostenbescheid nicht zurückziehen, muss die Landesregierung finanziell einspringen.“
Andreas Henke, Sprecher für Zivil- und Katastrophenschutz sowie zuständiger Abgeordneter für den Harz, sagt:
„Zivil- und Katastrophenschutz sind öffentliche Aufgaben. Jeder Mensch hat das Recht auf Unversehrtheit, Schutz und Sicherheit – und das kostenlos und unmittelbar. Der horrende Kostenbescheid der Bundeswehr steht diesen Grundrechten entgegen und öffnet Tür und Tor für Wildwuchs. Wenn die Bundeswehr künftig für jeden Einsatz im Zivilschutz Rechnungen ausstellt, kann das im schlimmsten Fall dazu führen, dass Kommunen bzw. Landkreise die Unterstützung der Bundeswehr nicht mehr in Anspruch nehmen, aus Angst vor den hohen Kosten. So kann das nicht weitergehen. Die Landesregierung muss jetzt klare Vorgaben machen, wer für etwaige Kostenbescheide der Bundeswehr aufkommen soll, denn das nächste Hochwasser oder der nächste Großbrand werden kommen.“
Magdeburg, 23. April 2025