Sachsen-Anhalt will interimsweise Palantir einführen – Linke steht für Datenschutz

Zur Einführung einer automatisierten Datenanalyseplattform sagt Eva von Angern, Fraktionsvorsitzende:

„Unsere Anfrage im Landtag zeigt deutlich, dass die Landesregierung ohne Kurs agiert in Bezug auf eine kommende Anwendung von Palantir. Das Land plant eine eigene Lösung für Sachsen-Anhalt, obwohl bereits auf Bundesebene ein gemeinsames Vorgehen der Innenministerien angekündigt wurde. Das ist widersprüchlich und unausgegoren.

Palantir ist eine reine Datenkrake, die den Datenschutz übergeht und massenhaft in die Privatsphäre der Menschen eingreift. Das müssen wir unbedingt verhindern. Die Linke fordert die Koalition auf, diese Pläne der Landesregierung zu stoppen! Das Beispiel in Bayern zeigt, dass der Testbetrieb der Polizei-Analysesoftware von Palantir mit echten Personendaten rechtswidrig ist.

Palantir soll Daten aus verschiedensten Datenbanken wie Gesundheitsdaten, Ordnungsamt, Polizei zusammengeführt werden, ohne dass die Menschen darüber mitentscheiden können oder sich was zu Schulden haben kommen lassen. Ein gläserner Bürger ist mit uns Linken nicht zu machen. Die Linke stellt sich gegen eine Zusammenarbeit mit Peter Thiel, einem der wichtigsten Hintermänner der rechtsautoritären Wende in den USA.

Die Argumentation ist nicht stichhaltig und verlogen. Die Landesregierung schiebt den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt vor, obwohl genug Wissen über die Radikalisierung des späteren Attentäters vorlag. Mindestens zweimal suchte ihn die Polizei auf, um ihm eine Gefährderansprache auszusprechen – allerdings ohne Konsequenzen. Will die Innenministerin mit ihrem Vorpreschen vom eigenen Versagen ablenken? Vielleicht wäre es besser, erstmal vor der eigenen Tür zu kehren und die Defizite aufzuarbeiten anstatt jetzt einfach ein neues Instrument zu etablieren, dass am Ende womöglich als rechtswidrig eingestuft wird und Bürgerinnen und Bürger einem Generalverdacht unterzieht.“

Zur entsprechenden Anfrage an die Landesregierung.

 

Magdeburg, 24. Juni 2025