Von der Umsetzung der Pläne zum Strafvollzug noch weit entfernt

Die Landesregierung will in Sachsen-Anhalt unbedingt einen Drei-Standort-Vollzug einführen. Bis jetzt deutet jedoch alles darauf hin, dass dieses Unterfangen scheitern wird. Viel wichtiger ist für uns jedoch die Umsetzung der Einzelunterbringungen, für die es ab 01. Januar 2025 einen Rechtsanspruch geben wird. Hierzu erklären unsere justiz- und rechtspolitische Sprecherin, Eva von Angern, sowie unser finanzpolitischer Sprecher, Swen Knöchel:

 

Die Landesregierung will in Sachsen-Anhalt unbedingt einen Drei-Standort-Vollzug einführen. Bis jetzt deutet jedoch alles darauf hin, dass dieses Unterfangen scheitern wird. Viel wichtiger ist für uns jedoch die Umsetzung der Einzelunterbringungen, für die es ab 01. Januar 2025 einen Rechtsanspruch geben wird. Hierzu erklären unsere justiz- und rechtspolitische Sprecherin, Eva von Angern, sowie unser finanzpolitischer Sprecher, Swen Knöchel:

 

"Betreffend des Strafvollzuges in Sachsen-Anhalt sieht die Motivation, die eigenen Ziele umzusetzen, bei der Kenia-Regierung sehr traurig aus.

Die bauliche Erweiterung der JVA Halle ist erforderlich, um den geplanten Drei-Standort-Vollzug in Sachsen-Anhalt umsetzen zu können. Ebenso wichtig ist auch, dass diese Bauarbeiten bis Dezember 2024 abgeschlossen werden, da ab dem 01. Januar 2025 ein gesetzlicher Anspruch auf Einzelunterbringung besteht.

Die Rücklagen, aus denen diese Maßnahmen finanziert werden sollen, belaufen sich aktuell jedoch auf exakt Null Euro. Ohne gesicherte Finanzierung wird das gesamte Vorhaben eine große Herausforderung für den Landeshaushalt und eine große Belastung für künftige Regierungen darstellen. Wir fordern, das Ziel der Einzelzellen schnellstmöglich umzusetzen. Man kann das Problem nicht auf die folgende Wahlperiode schieben und sehen Auges in einen Rechtsbruch laufen.

Ob der Zeitplan eingehalten werden kann, ist für uns sehr fraglich – sicher scheint jedoch zu sein, dass hohe Mehrkosten auf uns zukommen werden."