Klare Absage, Haftkapazitäten für Abschiebhäftlinge zu nutzen
Zu der vom Innenminister vorgesehenen und von der CDU-Landtagsfraktion befürworteten Nutzung von Haftkapazitäten in Vollzugsanstalten für Abschiebehaft erklärt die rechtspolitische Sprecherin Eva von Angern:
Zu der vom Innenminister vorgesehenen und von der CDU-Landtagsfraktion befürworteten Nutzung von Haftkapazitäten in Vollzugsanstalten für Abschiebehaft erklärt die rechtspolitische Sprecherin Eva von Angern:
„Richtig ist, dass Sachsen-Anhalts Vollzugsanstalten über hochprofessionelles Personal verfügen. Richtig ist aber auch, dass sowohl ein hoher Altersdurchschnitt als auch ein hoher Krankenstand beim Justizvollzugspersonal des Landes zu verzeichnen ist. Von daher sind die Vollzugsanstalten bereits jetzt nicht mehr in der Lage, optimale Bedingungen für den im Gesetz verankerten Resozialisierungsauftrag für Häftlinge zu gewährleisten. Das Personal sollte von daher auch nicht noch zusätzlich für anderes Klientel wie Abschiebhäftlinge eingesetzt werden.
Die Fraktion DIE LINKE ist zudem der Auffassung, dass die baulichen Standards der Justizvollzugsanstalten nicht dem Trennungsgebot zwischen Abschiebhäftlingen und straffällig gewordenen Häftlingen entsprechen. Die Überlegungen des Innenministers und der CDU-Fraktion lehnen wir deshalb klar ab.“
Magdeburg, 19. Juli 2019