Rechtspolitik
Die im Justizbereich vor uns liegenden Aufgaben sind sehr umfangreich und breit gefasst. Sie reichen im Großen von Reform des Justizwesens bis hin zum beispielsweise zum Schutz von Kindern, Frauen und Männern vor häuslicher Gewalt.
In Sachsen-Anhalt leisten 20 Frauenschutzhäuser mit 125 Plätze für Frauen und 170 Plätzen für Kinder eine wichtige und gute Arbeit. Diese Arbeit ist in erster Linie Dank des haupt- und auch ehrenamtlichen Engagements möglich, dass viele hier leisten. Frauen, die Schutz und Hilfe suchen, befinden sich in Krisensituation, sind meist traumatisiert und hilflos. Besonders schwierig wird die Situation, wenn Kinder mit betroffen sind. In den letzten 15 Jahren wurden ca. 15 bis 20 Millionen Euro eingespart. Doch zu welchem Preis? Frauenschutzhäuser müssen ausreichend und auskömmlich finanziert werden. Nur so kann es gelingen, Gewaltkreisläufe zu durchbrechen und ein Leben ohne Gewalt zu ermöglichen.
Wir haben eine Rechtsprechung, deren Unabhängigkeit verfassungsrechtlich verbürgt ist. Das ist ein sehr hohes Gut und ein wesentliches Moment unseres Rechtsstaates. Hinzu kommt, dass wir qua Grundgesetz einen Justizgewährleistungsanspruch haben. Man könnte meinen, dass diese beiden Punkte Selbstverständlichkeiten sind. Das Vertrauen in den Rechtsstaat wird durch überlange Verfahrensdauer erschüttert und auch durch den Eindruck bzw. die Tatsache, dass unsere Justiz nicht mit dem erforderlichen Personal ausgestattet ist. Das ist für den sozialen Frieden eine Gefahr, die nicht zu unterschätzen ist. Wir haben in der letzten Wahlperiode sehr viel und sehr intensiv über die Situation der Justizvollzugsbediensteten beraten. Die bisherige Lösung des Personalmangels hieß Schließung von Justizvollzugsanstalten. Darüber sollten wir jedoch nicht einmal nachdenken! Die Schließung von Gerichtsstandorten ist keine Lösung für Personalmangel. Unsere derzeitige Gerichtslandschaft ist sinnvoll und sollte so erhalten bleiben.

