Eva von Angern zu TOP 10: Sachsen-Anhalt: Für eine Kultur, in der Vielfalt Normalität und Stärke ist

Die vorliegende Beschlussempfehlung geht weit hinter den Anspruch unseres Antrags vom 18. Oktober 2016 zurück. Ich denke, das ist jedem klar. Sie enthält keine Positionierung zur Gleichstellung von Homosexuellen auf Bundesebene. Es gibt darin keine Positionierung zur dringend erforderlichen Änderung von Artikel 7 Abs. 3 der Landesverfassung. Es gibt keine Positionierung zur institutionellen und damit verlässlichen Förderung der LSBTTI-Beratungs- und Präventionsstrukturen hier im Land. Es gibt keine Positionierung zur weiteren Aufarbeitung der sogenannten 175er-Fälle und es gibt nur eine Berichterstattung gegenüber dem Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung.

Die vorliegende Beschlussempfehlung geht weit hinter den Anspruch unseres Antrags vom 18. Oktober 2016 zurück. Ich denke, das ist jedem klar. Sie enthält keine Positionierung zur Gleichstellung von Homosexuellen auf Bundesebene. Es gibt darin keine Positionierung zur dringend erforderlichen Änderung von Artikel 7 Abs. 3 der Landesverfassung. Es gibt keine Positionierung zur institutionellen und damit verlässlichen Förderung der LSBTTI-Beratungs- und Präventionsstrukturen hier im Land. Es gibt keine Positionierung zur weiteren Aufarbeitung der sogenannten 175er-Fälle und es gibt nur eine Berichterstattung gegenüber dem Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung.

Zumindest die ersten von mir genannten Punkte sind aber Teil der Koalitionsvereinbarung der Koalition von CDU, SPD und GRÜNEN. Sie können sich sicher sein, dass wir Sie gerne weiter bei der Umsetzung dieser Koalitionsvereinbarung zumindest in diesem Punkt begleiten werden. Sie wissen, eine Mehrheit für eine entsprechende Verfassungsänderung ist mit der LINKEN hier im Landtag vorhanden. Dabei stehen wir ausdrücklich zu unserem Wort, auch ohne Unterschrift. Insofern kann ich sagen, ja, wir freuen uns, dass es aufgrund unserer Initiative zumindest einen solchen Beschluss gleich hier im Landtag geben wird. Wir empfinden es sehr wohl als einen guten Landesaktionsplan für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intersexuellen Menschen. Insofern werden wir die Beschlussempfehlung auch unterstützen. Wir werden ihr zustimmen und natürlich weiter daran arbeiten, dass der Aktionsplan umgesetzt bzw. weiterentwickelt wird.

Lassen Sie mich noch einen Punkt nennen, weil er bei der Landesregierung möglicherweise falsch stehengeblieben ist. Ich habe der Antwort 4 auf die Kleine Anfrage in Drs. 7/497 entnommen, dass der Landesaktionsplan sozusagen ein Werk des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung ist. Das ist nicht ganz so. Wer die Genese dieses Landesaktionsplans miterlebt hat, der weiß, dass insbesondere der schwul-lesbische politische Runde Tisch hier in Sachsen-Anhalt diesen Landesaktionsplan maßgeblich vorbereitet und geschrieben hat, und das, um es noch einmal ganz deutlich zu sagen, vor allem in einer ehrenamtlichen Initiative. Deswegen auch noch einmal ganz herzlichen Dank an den schwul-lesbischen politischen runden Tisch.