Ohrfeige für CDU in Sachsen-Anhalt – Kenia-Koalition aus CDU, SPD und Grünen handelte verfassungswidrig – Leittragende sind Beitragszahler*innen

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Regierung Haseloff die Rundfunkfreiheit durch die Blockade der Beitragserhöhung um 86 Cent eindeutig verletzt hat. Dazu betont Eva von Angern, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE:

„Die heute veröffentlichte Entscheidung ist eine deutliche Ohrfeige für die immer noch geschäftsführende Kenia-Koalition in Sachsen-Anhalt und die drei Koalitionspartner CDU, SPD und Grüne. Die Leittragenden sind damit die Beitragszahler*innen, auf deren Rücken dieser Konflikt der Kenia-Koalition ausgetragen wurde.

Es ist sehr bedauerlich, dass die Entscheidung nicht vor der Landtagswahl gefällt wurde. Die Entscheidung macht noch einmal deutlich, dass hier sehenden Auges Verfassungsbruch durch die Koalition aus CDU, SPD und Grünen begannen wurde, nur um den Leuten vorzugaukeln, dass eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 86 Cent verhindert werden könnte. Der gesamte Vorgang ist ein Abbild dafür, wie die Kenia-Koalition dieses Land regiert hat und immer noch regiert: Ohne Rücksicht auf geltende Regeln, selbst ohne Rücksicht auf die Verfassung. Die Rundfunkfreiheit gemäß des Grundgesetzes ist ein hohes Gut, was wir als Linke immer verteidigen werden.“

 

Stefan Gebhardt, Parlamentarischer Geschäftsführer und medienpolitischer Sprecher der Fraktion, führt aus:

„Haseloff hat mit dieser Entscheidung eine deutliche Klatsche für sein verfassungswidriges Verhalten bekommen. Nun werden wieder die Beitragszahler*innen die Leittragenden sein. Wie angekündigt, wird es eine Kompensationszahlung geben – das hat heute das Bundesverfassungsreicht entschieden. Die fehlenden Mittel bei den Anstalten müssen im kommenden Staatsvertrag ausgeglichen werden. Somit wird die Beitragserhöhung umfangreicher ausfallen.

In Zukunft muss es darum gehen, einen modernen, neuen Staatsvertrag zu formulieren. Dieser muss eine Strukturreform der Anstalten sowie einen sozialen Ausgleich bei der Beitragserhebung beinhalten. Die Fraktion DIE LINKE hat bereits in der Vergangenheit drei Kriterien festgestellt, die aufgenommen werden müssen:

  1. Mehr Qualität statt Quote im Programm
  2. Mehr Kompetenzen für den Osten
  3. Begrenzung der Intendant*innen- und Direktor*innen-Gehälter

Die Fraktion DIE LINKE begrüßt ausdrücklich, dass die Rundfunkfreiheit mit dieser Entscheidung gestärkt wurde. Die Politik darf in die Festlegung des Rundfunkbeitrags nicht eingreifen!“

 

Magdeburg, 5. August 2021