Sitzung des Rechtsausschusses wirft fragwürdiges Licht auf Selbstverständnis des Parlaments

In der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses beantragte die Fraktion DIE LINKE eine weitere Aufklärung zu den Vorwürfen gegen Staatsekretär Böning wegen Eingriffs in die richterliche Unabhängigkeit. Diese wurden inzwischen auch vom Richterbund Sachsen-Anhalt bekräftigt. Das war leider nicht das einzige Trauerspiel im Ausschuss. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin Eva von Angern:

 

In der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses beantragte die Fraktion DIE LINKE eine weitere Aufklärung zu den Vorwürfen gegen Staatsekretär Böning wegen Eingriffs in die richterliche Unabhängigkeit. Diese wurden inzwischen auch vom Richterbund Sachsen-Anhalt bekräftigt. Das war leider nicht das einzige Trauerspiel im Ausschuss. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin Eva von Angern: 

"Nach jetzigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass der Staatssekretär des Justizministeriums das Parlament angelogen hat: Zunächst gibt es unterschiedliche Aussagen einer Richterin am Landgericht und dem Staatssekretär zur Tonalität und Zielrichtung eines Anrufs. Weiterhin gibt es unterschiedliche Aussagen zwischen dem niedersächsischen Justizministerium und Staatssekretär Böning, damals Präsident eines niedersächsischen Landgerichts, über die gängige Praxis der "Zusammenarbeit" zwischen Politik und Justiz bei brisanten Verfahren. 

Sollte er diese Vorwürfe nicht ausräumen können, ist er seines Amtes nicht würdig und die Fraktion DIE LINKE erwartet seine Entlassung. Für mich als Parlamentarierin ist es nicht nachvollziehbar, dass die Koalitionsfraktionen mit Zustimmung der AfD kein Interesse an einer zeitnahen Aufklärung dieser Vorwürfe gegen den Staatssekretär haben. Das wirft ein fragwürdiges Licht auf das Selbstverständnis des Parlaments. 

Verstärkt wird dieser Eindruck durch die Tatsache, dass zwei weitere Selbstbefassungsanträge für acht Wochen auf Halde gelegt wurden. Dies betrifft zum einen den Antrag der Grünen zum Brandgutachten im Fall Oury Jalloh, zum anderen den Antrag der Fraktion DIE LINKE zu Raubkopien im Oberlandesgericht. DIE LINKE beantragte daraufhin eine Sondersitzung des Ausschusses, um die Acht-Wochen-Frist zu verkürzen. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt, was dem ganzen Vorgang die Krone aufsetzt. 

Es drängt sich die Frage auf, ob in den genannten Fällen irgendetwas verdunkelt werden soll oder ob es, vor dem Hintergrund, dass der Ausschuss um 11.30 Uhr nach nur 90 Minuten beeendet war, einfach nur darum ging, dass Freitag nach eins, jeder seins macht.