Staatsanwälte stärken – Externes Weisungsrecht abschaffen. Rede zu TOP 19: Antrag Fraktion AfD – Drs. 7/865

Meine Fraktion hat sich bewusst entschieden, heute einen Alternativantrag unter dem Titel »Konsequente Umsetzung der Gewaltenteilung – Einführung der Selbstverwaltung der Justiz« einzubringen. Die Überschrift spricht bereits für sich: Es geht uns nicht nur darum, einen einzigen Mosaikstein im Gefüge einer zu stärkenden Unabhängigkeit der Justiz auszutauschen. Nein, es geht uns in erster Linie und vor allem darum, das Gesamtbild der Stärkung des Gewaltenteilungs- prinzips und der Demokratisierung der Justiz zu betrachten.

Eva von Angern zu TOP 19: Antrag Fraktion AfD – Drs. 7/865.  Drs. 7/865 

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, meine Fraktion hat sich bewusst entschieden, heute einen Alternativantrag unter dem Titel »Konsequente Umsetzung der Gewaltenteilung – Einführung der Selbstverwaltung der Justiz« einzubringen. Und die Überschrift spricht bereits für sich: Es geht uns nicht nur darum, einen einzigen Mosaikstein im Gefüge einer zu stärkenden Unabhängigkeit der Justiz auszutauschen. Nein, es geht uns als LINKE in erster Linie und vor allem darum, das Gesamtbild der Stärkung des Gewaltenteilungsprinzips und der Demokratisierung der Justiz zu betrachten sowie zu prüfen mit dem Ziel weitreichender, umfassender Strukturveränderungen innerhalb der Dritten Gewalt in Richtung zu einer möglichen Selbstverwaltung bzw. Autonomie.

Und dazu gehört u. a. auch das vorhandene Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften. Und, wir haben nicht ohne Grund im Novemberplenum einen Antrag zur Personalstrategie in der Justiz gestellt, um die Dritte Gewalt im Land Sachsen-Anhalt auf tragfähige Füße zu stellen. Ich bin gespannt, was die Anhörung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung am 17. Februar 2017 zu unserem Antrag erbringt und welche Bereitschaft die Koalition zu einer erforderlichen Nachjustierung zeigen wird.

In diesem Sinne ist es uns wichtig, dass wir heute nicht nur einen Teilbereich diskutieren, sondern die Justiz als Ganzes betrachten. Das Grundgesetz steht der Einführung einer Selbstverwaltung der Justiz nicht entgegen. Der Deutsche Richterbund fordert deshalb bereits seit Jahren eine selbstverwaltete Justiz, wie sie in fast allen Staaten Europas schon üblich ist.

Als Dritte Gewalt sollte sie sich in ihren Organisationsbereichen selbst verwalten können. Das könnte beinhalten, dass sie das Recht erhält, ihren Haushalt unmittelbar beim Parlament einzuwerben, im verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen ihre Personalentscheidungen selbst zu treffen und dass eine Rechenschaftspflicht nur gegenüber dem Parlament besteht.

Allein bei diesen Punkten werden Sie bemerken, dass wir Justiz bzw. deren Organisation völlig neu denken müssen. Das ist eine Herausforderung. Für alle Seiten. Für die Justiz. Die Landesregierung. Aber auch für das Parlament. Daher auch die aus unserer Sicht zwingend erforderliche Anhörung der »Betroffenen«. Mit den budgetierten Kapiteln im Einzelplan 11 sind wir übrigens schon vor Jahren einen Schritt gegangen – wenn auch nicht für alle bemerkbar und spürbar ersichtlich – aber, wir haben diesen Weg beschritten. Es war und ist ein Anfang.

Allerdings, so einfach, wie die Forderung nach mehr Selbstverwaltung klingt, ist deren praktische Umsetzung eben auch nicht. Gerade als Abgeordnete ist mir das Kontrollrecht des Parlaments sehr wichtig. Nicht ganz unberechtigt steht die Frage im Raum, wer kontrolliert eigentlich dann eine unabhängige Staatsanwaltschaft? Die Gerichte werden im Rahmen der öffentlichen Verhandlungen vom Volk kontrolliert. In nichtöffentlichen Verhandlungen sind die Anwälte in der Pflicht. Doch die Staatsanwaltschaft arbeitet bis zur Anklage, also im Ermittlungsverfahren de facto im Geheimen. Hier spielt der Generalstaatsanwalt eine wesentliche Rolle. Dieser ist in Sachsen-Anhalt – ganz bewusst – nicht politisch besetzt.

Unser aller Geschichte verpflichtet uns jedoch, zu verhindern, dass bereits der Anschein der Einflussnahme der Politik auf den Justizbereich erweckt wird und damit verheerende Wirkung und Folgen nach sich zieht. Er zerstört das Vertrauen der Bevölkerung in die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats, in die Unabhängigkeit der Justiz und in die Verbindlichkeit des Rechts.

Bisher – das sage ich ganz deutlich – ist mir ein solcher Fall in Sachsen-Anhalt nicht bekannt geworden. Es mag Vorwürfe dieser Art geben. Doch meines Wissens sind alle schlussendlich nicht bewiesen. Insofern auch an ein Dank an die Justiz. Denn ebenso wie wir sind auch die Organe der Rechtspflege nicht selten erheblichen und auch unappetitlich formulierten Vorwürfen ausgesetzt. Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein wichtiges Gut und die entscheidende Voraussetzung eines Rechtsstaates. Nicht ohne Grund werden in sich totalitär entwickelnden Staaten, wie jetzt leider bspw. in Polen oder auch in der Türkei, die Gerichte zum Feindbild stilisiert. Das muss uns zu denken geben!

Der Anliegen der AfD ist nicht neu. So gab es einen Antrag, wenn auch inhaltlich umfassender, im Thüringer Landtag im Juni 2016, und der vorliegende Antrag wurde – aus meiner Sicht mit einer weitaus exzellenteren Wortwahl – bereits von der FDP im Jahr 2014 im Sächsischen Landtag gestellt. Gut, abschreiben muss man eben auch regelmäßig üben … 

Ich werbe heute für den Antrag meiner Fraktion, der sich dem Thema in tiefer- und weitergehender Weise widmet.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!